maison individuelle Pfitz Vente aux enchères Autriche | Wohnhaus mit Wirtschaftstrakt - Zwangsversteigerung

Wohnhaus mit Wirtschaftstrakt - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1281759
Information de contacte :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 25.09.2025 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Feldkirch, Churerstraße 13, 6800 Feldkirch, VHS 104
maison individuelle Pfitz Vente aux enchères Autriche
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maison individuelle
Forclusion
valeur estimée, de marché € 1 271 000 (≈ US$  1 448 000) 
AT-6811 Pfitz, Römerstr. 13
Land de Vorarlberg, Autriche

 
 
   
Domaines
Surface habitable1.241,08 pieds carré
Terrain0,60 acre
Description
Die Liegenschaft liegt im Vorarlberger Oberland, in der Gemeinde Göfis, in einer offen verbauter Wohnlage, teilweise umgeben von großen Grünflächen. Das Gebäude besteht aus einem Wohnhaus mit einem Wirtschaftstrakt. Beim Gebäude handelt es sich um einen Altbestand. Das Gebäude ist ca. 100 Jahre alt. Die Gründung, Gebäudehülle, Abdichtungen, Dämmungen und die verwendeten Baustoffe sind überaltert. Die Beheizung erfolgt über einen Kachelofen und elektrische Raumheizer.
Dingliche Rechte:
Zugehörigkeit Agrargemeinschaft
A2-LNR 1 a 4591 / 1983 (berichtigt laut Angabe Grundbuch) 4571/1983
Zugehörigkeit zur Agrargemeinschaft Jamalpe in EZ 74 GB Galtür BG Landeck zu 2 Anteils
(=Weide)rechten
Hiezu konnte nur ein Regulierungsplan vom Amt der Tiroler Landesregierung, Agrarbehörde I.
Instanz, Zahl III b 1 – 1237 / R 2015 ausfindig gemacht werden, laut welchem Franz
Morscher, als Eigentümer der EZ 472 2 Anteile am Weiderecht hat.
Laut Rückfrage bei der Rechtspflegerin des Grundbuches Feldkirch müsste man dieses
Weiderecht auf Antrag löschen.
Der derzeitige Eigentümer Markus Ammann vertritt ebenfalls diese Meinung.
Aus diesen Gründen wird dieses realrechtlich verbundene Recht nicht bewertet.
Dingliche Lasten:
Hochspannungsleitung
C-LNR 2 a 5783/1973
Gst 819, 820, .375 sind mit der Dienstbarkeit der Hochspannungsleitung gem. beiliegendem
Dienstbarkeitsvertrag vom 1973-08-1 belastet.
Gst 817 und 818 sind unbelastet.
Diese Dienstbarkeiten schränken die Bebauungsmöglichkeit ein und wirken sich wie folgt aus:
Bauhöhenbeschränkung
Für künftig zur Ausführung kommende Bauwerke ist ein Mindestabstand von 6 m zu den
Leiterseilen, unter Berücksichtigung der Ausschwingung, einzuhalten. Allenfalls sind
erforderliche Schutzvorkehrungen zu treffen. Wenn man die 6 m ausnutzen möchte, zeigt sich
erfahrungsgemäß, dass nur Gebäude mit nicht brennbarer Außenhülle möglich sind.
Auf jeden Fall ist ein brandschutztechnisches Gutachten erforderlich. Dieses Gutachten wird
vom Betreiber der Hochspannungsleitung in Auftrag gegeben. Die Kosten in Höhe von ca.
3.500 werden vom Bauwerber getragen.
Auf Grund der Lage und Größe der Fenster können weitere Auflagen bezüglich des
Brandschutzes entstehen.
Voraussetzung für die Zustimmung eines Bauvorhabens ist das Zustandskommen einer
privatrechtlichen Vereinbarung.
Grundsätzlich jedoch gibt es keine Einschränkung, was gebaut werden darf (Wohnraum,
Gewerbe, usw.)
Weitere Auflagen, wie keine Lagerung von brennbaren Materialien, Erdung von metallischen
Gegenständen, usw. sind einzuhalten.
Bauverbot:
Im Bereich des Bauverbotes ist für künftig zur Ausführung kommende Bauwerke ein
Mindestabstand von 10 bis 12 m, je nach Spannungsebene, zu den Leiterseilen, unter
Berücksichtigung der Ausschwingung, einzuhalten.
In diesem Bereich sind bestimmte Gebäudearten, wie Wohnraum, Hotels, Krankenhäuser,
usw. ausgeschlossen.
Jedenfalls ist ein brandschutztechnisches Gutachten erforderlich. Beauftragung, Kosten,
privatrechtliche Vereinbarung, Auflagen, usw. wie Bauhöhenbeschränkung.
Im beigefügten Lageplan, übergeben von der Illwerke VKW ist die Fläche der
Bauhöhenbeschränkung und die Bauverbotsflächen markiert.
Die genauen Auflagen für ein künftig geplantes Bauwerk sind im Einzelfall zu prüfen bzw. mit
der Illwerke VKW AG abzuklären.
ausserbücherliche Belastungen:
In der Natur und im Luftbild ist ersichtlich, dass entlang der Südostgrenze des Gst.-Nr. 819
eine Zufahrt zum Gebäude, Gst .353 besteht.
Laut Angabe des Eigentümers besteht diese Zufahrt seit vielen Jahren. Einen
Dienstbarkeitsvertrag gebe es nicht.
Dieses Wegerecht wird mit einem Abschlag beim Bodenwert berücksichtigt.
Abstand zur Römerstraße:
Zur Landesstraße L 65, Römerstraße ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 6,00 m
einzuhalten. Bei einer Unterschreitung ist eine Genehmigung des Landesstraßenbauamtes
erforderlich.
diverse Pfandrechte (unberücksichtigt)
Bestandverträge:
Von den Parteien wurde ein Mietvertrag, abgeschlossen am 24.02.2021 übergeben.
Im Mietgegenstand ist das Haus mit 7 Zimmern, und Nebenräumen angeführt.
Das Mietverhältnis endet laut Mietvertrag am 22.02.2031.
Mietzins: 1.700,00
Laut Mietvertrag können vom Mieter weitere Räumlichkeiten benützt werden: Dachboden,
Kellerräume, Garage, Stellplatz, Garten, Waschküche. Diese Punkte sind durchgestrichen.
Stellungnahme der Sachverständigen:
Der Mietvertrag, die übergebenen Planskizzen stimmen mit der tatsächlichen Nutzung der
Mieter nicht überein. Vor Ort ist ersichtlich, dass die Mieter die gesamte Liegenschaft mit den
Grundstücken, ausgenommen das Gst 3801, Freifläche Freihaltegebiet, nutzen.
Dies wird auf Befragen durch die Sachverständige von Markus Ammann und Ellensohn
bestätigt und das sei auch so vereinbart.
Ebenso sei eine Vertragsdauer von 10 Jahren, ohne Kündigungsmöglichkeit durch den
Vermieter, vereinbart.
Da der Sachverständigen eine rechtliche Beurteilung des Mietvertrages bzw. der tatsächlichen
Nutzung der Liegenschaft nicht möglich ist, wird der Ertragswert unter Annahme des
Mietzinses laut Mietvertrag ermittelt.

Vadium: 127.100,00 EUR
Geringstes Gebot: 635.500,00 EUR
Exposition
#Feldkirch
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